Auch Bischöfe sollten bei der Wahrheit bleiben

August 25th, 2011

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… August 2011: Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Urteil vom 8.8.2011 (BVerwG 7 B 41.11) fest, dass „die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes“ genießt. Damit findet die dreijährige gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, und dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller ein Ende. 

In seiner abschließenden Stellungnahme weist Schmidt-Salomon auf die grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits hin: “„Dies ist ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat: Endlich ist juristisch geklärt, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist. Herr Müller und seine Kollegen sind nun, wie alle anderen Bürger auch, dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu zitieren. Vielleicht sehen sie es irgendwann sogar selber ein, dass es ratsam wäre, ein Buch erst einmal zu lesen, bevor sie es in einer Predigt verdammen” (ganze Seite lesen).

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Aus der Stellungnahme von Michael Schmidt-Salomon:

  • Dass Bischof Müller aufgrund seiner Unkenntnis gar nicht so genau wusste, wovon er sprach, macht seine Anschuldigungen und seine falschen Tatsachenbehauptungen keinesfalls harmloser. Denn wenn man wie der Bischof solch schwere Geschütze wie Nazivergleiche auffährt, wenn man unterstellt, dass der andere ein Kapitalverbrechen wie Kindstötung legitimiere, so sollte man sich schon sehr genau informiert haben, ob das, was man sagt, auch den Tatsachen entspricht! Dies hat Bischof Müller nachweislich nicht getan. Ich meine: Auch ein Bischof hat nicht das Recht, das Blaue vom Himmel herunter zu lügen – vor allem dann nicht, wenn er durch falsche Tatsachenbehauptungen die verunglimpfte Person an Leib und Leben gefährdet!
  • Fakt ist: Ich erhalte schon seit vielen Jahren Morddrohungen von fanatischen Christen und Muslimen, die mich aufgrund meines jüdisch klingenden Namens regelmäßig als „Judensau“ beschimpfen. Durch seine verantwortungslose, durch keinerlei Fakten belegte Predigt hat der Bischof diesen religiösen Eiferern weitere Munition geliefert! Dagegen muss ich mich in einem Rechtsstaat zur Wehr setzen können.
  • Ich wiederhole nochmals: Es geht hier nicht um Weltanschauungs- oder Religionsfreiheit (bekanntlich sollten religiöse und nicht-religiöse Weltanschauungen in unserem „weltanschaulich neutralen Staat“ gleichbehandelt werden). Der Bischof darf selbstverständlich predigen, was er will. Aber er sollte bei der Wahrheit bleiben, zumindest dann, wenn er Personen namentlich kritisiert!
  • Ich persönlich habe keinerlei Probleme mit Polemik und auch nicht mit scharf formulierter Kritik, doch die grundlegenden Prinzipien der Fairness sollten auch in einer harten weltanschaulichen Auseinandersetzung gewahrt bleiben. Diesen Fairnessregeln sollte sich niemand entziehen können – auch nicht ein geweihter Vertreter der katholischen Kirche. Wie heißt es so schön? Vor dem Gesetz sind wir alle gleich. Ich hoffe sehr, dass dieser Grundsatz in dem vorliegenden Rechtsstreit zum Tragen kommt …

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